Eine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass die Leistung für die Ausführung unternehmerischer Tätigkeiten bezogen wird. Hinsichtlich der Zuordnung zum Unternehmen ist zu unterscheiden:
Steuern aktuell
03.052023Steuerermäßigung bei Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten
Autor: badewitz
geschrieben am 03.05.2023 11:21 Uhr, abgelegt in Mai 2023
Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten können als außerordentliche Einkünfte begünstigt sein, wenn diese Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und sich durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen ergeben können.
Die Rechtsprechung hat von diesem Grundsatz z.B. folgende Ausnahmen zugelassen:

- bei Auszahlung einer nur geringfügigen Teilleistung (max. 10%) im Folgejahr neben der überwiegenden, in einem Betrag gezahlten Leistung;
- bei Entschädigungszusatzleistungen in Jahren nach der Hauptleistung aus Gründen der sozialen Fürsorge;
- bei Festsetzung der Zahlung von vornherein in einer Summe und Verteilung der Zahlung auf zwei [...] >> weiterlesen
03.052023Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Kryptowährungen
Autor: badewitz
geschrieben am 03.05.2023 11:20 Uhr, abgelegt in Mai 2023
Werden im Privatvermögen gehaltene virtuelle Währungen bzw. Kryptowährungen (z.B. Bitcoin, Ethereum) innerhalb eines Jahres nach ihrer Anschaffung veräußert, geht die Finanzverwaltung davon aus, dass die Gewinne und Verluste als private Veräußerungsgeschäfte zu berücksichtigen sind (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
Auch bei einem Tausch in eine andere virtuelle Währung liegt ein Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang vor und die einjährige Veräußerungsfrist beginnt mit jedem Tauschvorgang erneut. Eine Verlängerung der Veräußerungsfrist auf zehn Jahre im Fall der Einkunftserzielung durch „Lending“ und „Staking“ kommt nicht (mehr) in Betracht.
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Auch bei einem Tausch in eine andere virtuelle Währung liegt ein Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang vor und die einjährige Veräußerungsfrist beginnt mit jedem Tauschvorgang erneut. Eine Verlängerung der Veräußerungsfrist auf zehn Jahre im Fall der Einkunftserzielung durch „Lending“ und „Staking“ kommt nicht (mehr) in Betracht.

02.042023Gelegentliche Vermietung einzelner Räume
Autor: badewitz
geschrieben am 02.04.2023 08:26 Uhr, abgelegt in April 2023
Privates Veräußerungsgeschäft bei gelegentlicher Vermietung einzelner Räume
Der Gewinn aus der Veräußerung von privaten Grundstücken ist steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre gelegen haben (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG).
Steuerfrei ist die Veräußerung in diesen Fällen nur, soweit eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vorlag, und zwar mindestens im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren. Unschädlich ist, wenn die Wohnung gemeinsam mit Familienangehörigen oder einem Dritten bewohnt wurde.
Fraglich war, ob die Steuerbefreiung des Veräußerungsgewinns auch gilt, wenn nur [...] >> weiterlesen
Der Gewinn aus der Veräußerung von privaten Grundstücken ist steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre gelegen haben (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Fraglich war, ob die Steuerbefreiung des Veräußerungsgewinns auch gilt, wenn nur [...] >> weiterlesen
02.042023Aktuelle Grunderwerbsteuersätze
Autor: badewitz
geschrieben am 02.04.2023 08:25 Uhr, abgelegt in April 2023
Die Bundesländer können die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes selbst bestimmen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die aktuellen Steuersätze:
Der Grunderwerbsteuer unterliegt regelmäßig der Kauf eines Grundstücks, eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung; die Steuer wird unter Zugrundelegung des Kaufpreises des Objekts (bzw. der Gegenleistung) ermittelt.
Vor dem Hintergrund, dass sich die Grunderwerbsteuer zu einem erheblichen Kostenfaktor entwickelt hat, ist auf Folgendes hinzuweisen:

Vor dem Hintergrund, dass sich die Grunderwerbsteuer zu einem erheblichen Kostenfaktor entwickelt hat, ist auf Folgendes hinzuweisen:
- Der Grunderwerbsteuer unterliegt der Erwerb eines Grundstücks einschließlich seiner wesentlichen Bestandteile; dazu gehören die mit dem Grundstück fest verbundenen Sachen, d. h. insbesondere ein [...] >> weiterlesen
02.042023Abfindung an weichenden Mieter
Autor: badewitz
geschrieben am 02.04.2023 08:24 Uhr, abgelegt in April 2023
Abfindung an weichenden Mieter keine anschaffungsnahen Herstellungskosten
Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen können nicht sofort als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn diese innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden und die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15% der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (sog. anschaffungsnahe Herstellungskosten – § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG). In diesem Fall kommt nur ein Abzug im Rahmen der Gebäudeabschreibungen in Betracht.
Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass die Abfindungszahlungen eines Vermieters an seinen Mieter für die vorzeitige [...] >> weiterlesen

Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass die Abfindungszahlungen eines Vermieters an seinen Mieter für die vorzeitige [...] >> weiterlesen
02.042023Steuerfreie Handynutzung
Autor: badewitz
geschrieben am 02.04.2023 08:23 Uhr, abgelegt in April 2023
Steuerfreie Handynutzung auch nach Erwerb vom Arbeitnehmer zu einem symbolischen Preis
Wenn ein Arbeitnehmer betriebliche Gegenstände privat verwenden darf, ist der daraus resultierende geldwerte Vorteil als Sachbezug grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Für die Überlassung von im Betrieb eingesetzten Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten (z.B. Laptop, Tablet, Smartphone) ist in § 3 Nr. 45 EStG allerdings ausdrücklich Steuer- und damit auch Sozialversicherungsfreiheit vorgesehen. Dies gilt einschließlich der Verbindungsentgelte. Damit haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ohne besonderen Verwaltungsaufwand – insbesondere ist keine Ermittlung des tatsächlichen privaten oder beruflichen Nutzungsanteils erforderlich [...] >> weiterlesen
Wenn ein Arbeitnehmer betriebliche Gegenstände privat verwenden darf, ist der daraus resultierende geldwerte Vorteil als Sachbezug grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

02.042023Umsatzsteuer: Zuordnungsentscheidung für den Vorsteuerabzug
Autor: badewitz
geschrieben am 02.04.2023 08:23 Uhr, abgelegt in April 2023

- Dient die Leistung ausschließlich der unternehmerischen Tätigkeit, ist sie vollständig dem Unternehmen zuzuordnen.
- Wird die Leistung ausschließlich für nichtunternehmerische (private) Tätigkeiten bezogen, ist eine Zuordnung zum Unternehmen ausgeschlossen.
- Soll die Leistung sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische Tätigkeiten verwendet werden (z.B. ein PKW), besteht ein Wahlrecht:
- volle Zuordnung zum Unternehmen (bei vollem Vorsteuerabzug unterliegt die nichtunternehmerische Verwendung als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer)
- keine Zuordnung zum [...] >> weiterlesen
02.042023Behindertengerechter Gartenumbau ist keine außergewöhnliche Belastung
Autor: badewitz
geschrieben am 02.04.2023 08:22 Uhr, abgelegt in April 2023
Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Wohnung (z.B. für eine barrierearme Dusche, einen Treppenlift, eine Rampe) oder eines Fahrzeugs können grundsätzlich aufgrund ihrer Unvermeidbarkeit im Jahr der Zahlung als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Eine Verteilung größerer Aufwendungen auf mehrere Jahre ist nicht möglich.
Aufwendungen, die über die Schaffung der Mindestvoraussetzungen zur Befriedigung eines existenznotwendigen (Wohn-)Bedarfs hinausgehen, sind davon jedoch nicht umfasst; so sind z.B. der behindertengerechte Umbau einer Motoryacht oder die Mehrkosten für den Erwerb eines größeren Grundstücks zur Errichtung eines eingeschossigen behindertengerechten Hauses nicht [...] >> weiterlesen

02.042023„Rentenbeginn“ bei aufgeschobener Altersrente
Autor: badewitz
geschrieben am 02.04.2023 08:22 Uhr, abgelegt in April 2023
Die gesetzliche Altersrente zählt ebenso wie die Rente aus berufsständischen Versorgungswerken als Leibrente steuerlich zu den Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen, die als „Sonstige Einkünfte“ gem. § 22 EStG teilweise zu versteuern sind.
Für die Feststellung des steuerpflichtigen Rentenanteils ist das Jahr des Rentenbeginns und der für dieses Jahr gesetzlich festgelegte prozentuale Besteuerungsanteil maßgebend. Die Finanzverwaltung stellt für den „Rentenbeginn“ unter Verweis auf den Rentenbescheid auf den Zeitpunkt ab, ab dem die Rente tatsächlich bewilligt wird.
Auf Antrag des Rentenberechtigten kann der Renteneintritt zur Erlangung eines [...] >> weiterlesen

Auf Antrag des Rentenberechtigten kann der Renteneintritt zur Erlangung eines [...] >> weiterlesen
02.042023Kein Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung
Autor: badewitz
geschrieben am 02.04.2023 08:21 Uhr, abgelegt in April 2023
Nach § 12 Nr. 1 EStG gehören zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung auch solche Aufwendungen, „die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen.“
Aus diesem Grund ließ der Bundesfinanzhof die Kosten selbständiger Trauerredner für schwarze Anzüge, Blusen und Pullover nicht zum Betriebsausgabenabzug zu. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich hierbei nicht um „typische Berufskleidung“, selbst wenn die Kleidung ausschließlich bei der Berufsausübung benutzt wird oder [...] >> weiterlesen

03.022023Besteuerung der Erdgas-Wärme-Soforthilfe
Autor: badewitz
geschrieben am 03.02.2023 11:12 Uhr, abgelegt in Februar 2023
Die Besteuerung der im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) benannten Entlastungen an private Letztverbraucher hat der Gesetzgeber im Zuge des Jahressteuergesetzes 2022 mit den neu in das Einkommensteuergesetz eingefügten §§ 123 ff. geregelt. Dabei werden die Entlastungsbeträge als sonstige Leistungen nach § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG behandelt.
Die Besteuerung erfolgt in diesem Fall gemäß § 123 Abs. 2 EStG nach einer besonderen Milderungsregelung (vgl. § 124 EStG): Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 66.915 Euro (Ehepartner: 133.830 Euro) bleiben die Entlastungen steuerfrei; danach beginnt eine [...] >> weiterlesen

03.022023Kürzung des Werbungskostenabzugs bei Stipendium
Autor: badewitz
geschrieben am 03.02.2023 11:12 Uhr, abgelegt in Februar 2023
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Der Werbungskostenabzug setzt demgemäß eine Belastung mit Aufwendungen voraus. Davon ist auszugehen, wenn in Geld oder Geldeswert bestehende Güter aus dem Vermögen abfließen.
Die Erstattung oder der Ersatz von als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen mindert dagegen nicht die Werbungskosten selbst, sondern ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs als Einnahme bei der Einkunftsart zu erfassen, bei der die Werbungskosten (früher) abgezogen worden sind. Handelt es sich dagegen um steuerfreie Ersatzleistungen, müssen die Werbungskosten gemäß § 3c EStG [...] >> weiterlesen

03.022023Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2023
Autor: badewitz
geschrieben am 03.02.2023 11:12 Uhr, abgelegt in Februar 2023
Unternehmer, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich übermitteln, können eine Dauerfristverlängerung für 2023 in Anspruch nehmen, wenn sie einen entsprechenden Antrag bereits für 2022 gestellt hatten oder diesen Antrag erstmals bis zum 10.02.2023 stellen.
Die Voranmeldung und die Umsatzsteuer-Vorauszahlung sind dann grundsätzlich für Januar am 10.03., für Februar am 10.04. usw. fällig. Der Antrag ist regelmäßig nach einem amtlich vorgeschriebenen Verfahren durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln.
Die Fristverlängerung ist davon abhängig, dass eine Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der Summe der Vorauszahlungen für 2022 angemeldet und [...] >> weiterlesen

Die Fristverlängerung ist davon abhängig, dass eine Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der Summe der Vorauszahlungen für 2022 angemeldet und [...] >> weiterlesen
03.022023Lohnsteuerbescheinigungen 2022
Autor: badewitz
geschrieben am 03.02.2023 11:11 Uhr, abgelegt in Februar 2023
Bis Ende Februar 2023 hat der Arbeitgeber nach den Eintragungen im Lohnkonto die Lohnsteuerbescheinigung 2022 elektronisch zu erstellen und die erforderlichen Daten in einem amtlich vorgeschriebenen Verfahren nach Maßgabe des § 93c AO an die Finanzverwaltung zu übermitteln (§ 41b Abs. 1 EStG).
Dem Arbeitnehmer ist ein Ausdruck der übermittelten Daten auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen. Eine Lohnsteuerbescheinigung ist regelmäßig nicht erforderlich bei Arbeitnehmern, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer ausschließlich pauschal (§§ 40 bis 40b EStG) erhoben hat.

03.022023Überlassung einer Wohnung als Trennungsunterhalt
Autor: badewitz
geschrieben am 03.02.2023 11:11 Uhr, abgelegt in Februar 2023
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten oder Lebenspartner können bis zu einem Betrag von 13.085 Euro zuzüglich der Beiträge zu dessen Basis-Krankenversicherung als Sonderausgaben abgezogen werden; der Abzug ist von der Zustimmung des Empfängers abhängig, weil dieser die Leistungen als Einnahmen versteuern muss (sog. Realsplitting).
Dabei kann der Unterhalt auch durch Naturalleistungen wie z.B. eine verbilligte oder unentgeltliche Wohnungsüberlassung geleistet werden. Der Überlassende hat insoweit keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern, sondern kann – die Zustimmung des Empfängers vorausgesetzt – den [...] >> weiterlesen
