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Vorweggenommene Erbfolge: Zinsertrag in Rentenzahlungen
Bei der Übertragung von Vermögen auf Angehörige im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge werden häufig als Gegenleistungen statt einer Einmalzahlung z. B. Ratenzahlungen oder Renten vereinbart; in diesen Fällen ist zu prüfen, inwieweit in den wiederkehrenden Zahlungen Zinsanteile enthalten sind, die beim Übertragenden der Einkommensteuer unterliegen, selbst wenn der Wert der Gegenleistung geringer ist als der Wert des übertragenen Vermögens.
Wegen der zum Teil komplizierten Regelungen ist zu empfehlen, schon bei der Planung von Vermögensübertragungen steuerlichen Rat einzuholen, um unerwünschte Ergebnisse zu vermeiden. So kann z. B. statt einer Zeitrente eine lebenslängliche Rente vereinbart werden.
Vorweggenommene Erbfolge
Autor: badewitz
geschrieben am 30.11.2020 11:02 Uhr, abgelegt in Dezember 2020

Bei der Übertragung von Vermögen auf Angehörige im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge werden häufig als Gegenleistungen statt einer Einmalzahlung z. B. Ratenzahlungen oder Renten vereinbart; in diesen Fällen ist zu prüfen, inwieweit in den wiederkehrenden Zahlungen Zinsanteile enthalten sind, die beim Übertragenden der Einkommensteuer unterliegen, selbst wenn der Wert der Gegenleistung geringer ist als der Wert des übertragenen Vermögens.
Wegen der zum Teil komplizierten Regelungen ist zu empfehlen, schon bei der Planung von Vermögensübertragungen steuerlichen Rat einzuholen, um unerwünschte Ergebnisse zu vermeiden. So kann z. B. statt einer Zeitrente eine lebenslängliche Rente vereinbart werden.
