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Corona-Krise: Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket beschlossen
Die Bundesregierung hat umfangreiche Konjunkturmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen, darunter u. a. auch folgende steuerliche Regelungen:
· Der Mehrwertsteuersatz soll befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von derzeit 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt werden.
· Es soll (wieder) eine degressive Abschreibung für bewegliches Anlagevermögen für die Jahre 2020 und 2021 eingeführt werden.
· Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. auf 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung von Ehepartnern) erweitert; bereits für 2019 soll der steuerliche Effekt z. B. durch Bildung einer Corona-Rücklage vorgezogen werden.
· Eingeführt werden soll ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften; die Steuerermäßigung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb wird verbessert.
· Für jedes kindergeldberechtigte Kind soll ein einmaliger Kinderbonus von 300 Euro pro Kind gezahlt werden; der Bonus wird wie das Kindergeld mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll für die Jahre 2020 und 2021 von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro angehoben werden.
Corona-Krise
Autor: badewitz
geschrieben am 29.06.2020 12:30 Uhr, abgelegt in Juli 2020

Die Bundesregierung hat umfangreiche Konjunkturmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen, darunter u. a. auch folgende steuerliche Regelungen:
· Der Mehrwertsteuersatz soll befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von derzeit 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt werden.
· Es soll (wieder) eine degressive Abschreibung für bewegliches Anlagevermögen für die Jahre 2020 und 2021 eingeführt werden.
· Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. auf 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung von Ehepartnern) erweitert; bereits für 2019 soll der steuerliche Effekt z. B. durch Bildung einer Corona-Rücklage vorgezogen werden.
· Eingeführt werden soll ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften; die Steuerermäßigung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb wird verbessert.
· Für jedes kindergeldberechtigte Kind soll ein einmaliger Kinderbonus von 300 Euro pro Kind gezahlt werden; der Bonus wird wie das Kindergeld mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll für die Jahre 2020 und 2021 von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro angehoben werden.