Steuern aktuell
21.022024Erlass von Grundsteuer wegen Ertragsminderung
Autor: badewitz
geschrieben am 21.02.2024 11:29 Uhr, abgelegt in März 2024
Ein Erlass von Grundsteuer wegen einer Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken kommt nicht nur bei außergewöhnlichen und vorübergehenden Umständen in Betracht, sondern z. B. auch bei schwacher Mietnachfrage bzw. Unvermietbarkeit der Immobilie aufgrund der allgemein schwierigen Wirtschaftslage.
Der Erlass der Grundsteuer ist abhängig von der Minderung des Rohertrags (bei Mietwohngrundstücken die Jahresrohmiete); Voraussetzung ist eine Ertragsminderung von über 50 %:
Ein Erlass kommt nur in Betracht, wenn der Vermieter die Minderung des Ertrags nicht zu vertreten hat. Bei einer leer stehenden [...] >> weiterlesen
Der Erlass der Grundsteuer ist abhängig von der Minderung des Rohertrags (bei Mietwohngrundstücken die Jahresrohmiete); Voraussetzung ist eine Ertragsminderung von über 50 %:
Ein Erlass kommt nur in Betracht, wenn der Vermieter die Minderung des Ertrags nicht zu vertreten hat. Bei einer leer stehenden [...] >> weiterlesen
21.022024Geltendmachung des Pflege-Pauschbetrags
Autor: badewitz
geschrieben am 21.02.2024 11:28 Uhr, abgelegt in März 2024
Ist eine Person pflegebedürftig, wird die Pflege in vielen Fällen zumindest teilweise von den Angehörigen übernommen, damit der Pflegebedürftige weiterhin zu Hause in seinem bisherigen Umfeld wohnen bleiben kann. Pflegende Angehörige wie z. B. Kinder oder andere pflegende Personen (wie z. B. der Lebenspartner), die ein enges persönliches Verhältnis zum Pflegebedürftigen haben, können hierfür im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen den Pflege-Pauschbetrag geltend machen.Die Pflege muss unentgeltlich, in der Wohnung des Gepflegten oder in der des Pflegenden erfolgen; Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst ist hierbei [...] >> weiterlesen
21.022024 Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge
Autor: badewitz
geschrieben am 21.02.2024 11:24 Uhr, abgelegt in März 2024
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2021 entschieden, 21 dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen in Höhe von 0,5 % pro Monat für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 verfassungswidrig ist. Bis zum 31.12.2018 gilt die Regelung dennoch fort, während der Gesetzgeber für Verzinsungszeiträume ab 2019 zu einer Neuregelung verpflichtet wurde. Aktuell erfolgt diese Verzinsung mit 0,15 % pro Monat.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezog sich jedoch ausdrücklich nur auf die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen, sodass Unsicherheit bestand, ob die Grundsätze dieser Entscheidung auch auf [...] >> weiterlesen
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezog sich jedoch ausdrücklich nur auf die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen, sodass Unsicherheit bestand, ob die Grundsätze dieser Entscheidung auch auf [...] >> weiterlesen
21.022024Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen
Autor: badewitz
geschrieben am 21.02.2024 11:21 Uhr, abgelegt in März 2024
Für Buchhaltungsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen (vgl. § 147 AO). Im Jahresabschluss kann ggf. für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung dieser Unterlagen eine Rückstellung gebildet werden.
Mit Ablauf der gesetzlichen Fristen können nach dem 31.12.2023 insbesondere folgende Unterlagen vernichtet werden:
10-jährige Aufbewahrungsfrist:
Mit Ablauf der gesetzlichen Fristen können nach dem 31.12.2023 insbesondere folgende Unterlagen vernichtet werden:
10-jährige Aufbewahrungsfrist:
- Bücher, Journale, Konten usw., in denen die letzte Eintragung 2013 und früher erfolgt ist
- Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und Inventare, die 2013 oder früher aufgestellt wurden, sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Unterlagen
- Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Bescheide, Zahlungsanweisungen, Kontoauszüge,17 Lohn- bzw. Gehaltslisten, Reisekostenabrechnungen, [...] >> weiterlesen
21.022024Kinderbetreuungskosten nur bei Haushaltszugehörigkeit
Autor: badewitz
geschrieben am 21.02.2024 11:18 Uhr, abgelegt in März 2024
Kinderbetreuungskosten nur bei Haushaltszugehörigkeit – Regelung verfassungswidrig?
Bei getrenntlebenden Elternteilen werden die Kinderfreibeträge grundsätzlich aufgeteilt. Das heißt, auch der Elternteil erhält den halben Kinderfreibetrag, bei dem das Kind nicht lebt.
Neben dem Kinderfreibetrag können bis zum 14. Lebensjahr des Kindes auch Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung des Kindes steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Das gilt nicht für Unterricht, Sport und Freizeitaktivitäten, aber z. B. für den Kindergarten. Abzugsfähig sind 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro jährlich pro [...] >> weiterlesen
Bei getrenntlebenden Elternteilen werden die Kinderfreibeträge grundsätzlich aufgeteilt. Das heißt, auch der Elternteil erhält den halben Kinderfreibetrag, bei dem das Kind nicht lebt.
Neben dem Kinderfreibetrag können bis zum 14. Lebensjahr des Kindes auch Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung des Kindes steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Das gilt nicht für Unterricht, Sport und Freizeitaktivitäten, aber z. B. für den Kindergarten. Abzugsfähig sind 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro jährlich pro [...] >> weiterlesen
21.022024Veräußerung von Nachlassvermögen nach Erwerb von Anteilen ...
Autor: badewitz
geschrieben am 21.02.2024 11:14 Uhr, abgelegt in März 2024
Veräußerung von Nachlassvermögen nach Erwerb von Anteilen an einer Erbengemeinschaft
Gewinne aus der Veräußerung einer privaten, nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie sind regelmäßig dann steuerpflichtig, wenn zwischen dem Erwerb und dem Verkauf nicht mehr als 10 Jahre liegen. Der Erbfall stellt grundsätzlich keinen entgeltlichen Erwerb und damit keine Anschaffung dar. Sofern die Veräußerungsfrist des Erblassers abgelaufen ist, liegt beim Verkauf eines geerbten Grundstücks somit kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vor.
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer (Mit-)Erbengemeinschaft zu einer anteiligen Anschaffung eines zur [...] >> weiterlesen
Gewinne aus der Veräußerung einer privaten, nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie sind regelmäßig dann steuerpflichtig, wenn zwischen dem Erwerb und dem Verkauf nicht mehr als 10 Jahre liegen. Der Erbfall stellt grundsätzlich keinen entgeltlichen Erwerb und damit keine Anschaffung dar. Sofern die Veräußerungsfrist des Erblassers abgelaufen ist, liegt beim Verkauf eines geerbten Grundstücks somit kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vor.
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer (Mit-)Erbengemeinschaft zu einer anteiligen Anschaffung eines zur [...] >> weiterlesen
21.022024Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung?
Autor: badewitz
geschrieben am 21.02.2024 11:00 Uhr, abgelegt in März 2024
Infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Ermittlung der für die Grundsteuer maßgeblichen Grundstückswerte werden zum 01.01.2025 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Die Berechnung der neuen Grundsteuerwerte für Grundstücke erfolgt jedoch nicht bundeseinheitlich. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen sowie die Länder Saarland und Sachsen haben die „Länderöffnungsklausel“ in Anspruch genommen und vom sog. Bundesmodell abweichende Regelungen geschaffen.
Das Bundesmodell steht im Verdacht, verfassungswidrig zu sein. Ein Finanzgericht hat in zwei Beschlüssen erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertungsmethode geäußert. Das Gericht beanstandete [...] >> weiterlesen
Das Bundesmodell steht im Verdacht, verfassungswidrig zu sein. Ein Finanzgericht hat in zwei Beschlüssen erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertungsmethode geäußert. Das Gericht beanstandete [...] >> weiterlesen
31.012024 Lohnsteuerbescheinigungen 2023
Autor: badewitz
geschrieben am 31.01.2024 09:30 Uhr, abgelegt in Februar 2024
Bis Ende Februar 2024 hat der Arbeitgeber nach den Eintragungen im Lohnkonto die Lohnsteuerbescheinigung 2023 elektronisch zu erstellen und die erforderlichen Daten in einem amtlich vorgeschriebenen Verfahren nach Maßgabe des § 93c AO an die Finanzverwaltung zu übermitteln (§ 41b Abs. 1 EStG).
Dem Arbeitnehmer ist ein Ausdruck der übermittelten Daten auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen. Eine Lohnsteuerbescheinigung ist regelmäßig nicht erforderlich bei Arbeitnehmern, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer ausschließlich pauschal (§§ 40 bis 40b EStG) erhoben hat.
Dem Arbeitnehmer ist ein Ausdruck der übermittelten Daten auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen. Eine Lohnsteuerbescheinigung ist regelmäßig nicht erforderlich bei Arbeitnehmern, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer ausschließlich pauschal (§§ 40 bis 40b EStG) erhoben hat.
31.012024PKW-Nutzung: Vorteilsminderung durch Garagen- und Stellplatzkosten
Autor: badewitz
geschrieben am 31.01.2024 09:28 Uhr, abgelegt in Februar 2024
Wird einem Arbeitnehmer ein betrieblicher PKW auch zur privaten Nutzung überlassen, ist dies ein geldwerter Vorteil, der der Einkommensteuer bzw. der Lohnsteuer und der Sozialversicherung unterliegt. Der Nutzungswert wird pauschal nach der 1 %-Regelung bemessen oder, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird, nach der Fahrtenbuchmethode.
Die Zahlung eines Nutzungsentgelts oder Zuschusses zu den Anschaffungskosten mindert den geldwerten Vorteil. Auch selbst getragene (laufende) Kfz-Kosten wirken vorteilsmindernd und sind im Rahmen der 1 % Regelung vom pauschalen Wert abzuziehen. Bei Aufwendungen für Garagen und Stellplätze sowie für Anwohnerparkberechtigungen [...] >> weiterlesen
Die Zahlung eines Nutzungsentgelts oder Zuschusses zu den Anschaffungskosten mindert den geldwerten Vorteil. Auch selbst getragene (laufende) Kfz-Kosten wirken vorteilsmindernd und sind im Rahmen der 1 % Regelung vom pauschalen Wert abzuziehen. Bei Aufwendungen für Garagen und Stellplätze sowie für Anwohnerparkberechtigungen [...] >> weiterlesen
31.012024Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar
Autor: badewitz
geschrieben am 31.01.2024 09:25 Uhr, abgelegt in Februar 2024
Für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus beschäftigt werden, müssen Arbeitgeber regelmäßig eine Jahresmeldung an die zuständige Einzugsstelle elektronisch übermitteln. Darin sind u. a. der Zeitraum der Beschäftigung und das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt für das abgelaufene Jahr anzugeben.
Auch für geringfügig Beschäftigte (Arbeitsentgelt bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze22) müssen Jahresmeldungen an die Minijob-Zentrale (Knappschaft-Bahn-See) erstattet werden. Bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten gilt ein vereinfachtes Meldeverfahren (Haushaltsscheck).
Die Jahresmeldungen für das Jahr 2023 müssen spätestens bis zum 15.02.2024 übermittelt werden.
Für gewerblich geringfügig Beschäftigte müssen Arbeitgeber [...] >> weiterlesen
Auch für geringfügig Beschäftigte (Arbeitsentgelt bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze22) müssen Jahresmeldungen an die Minijob-Zentrale (Knappschaft-Bahn-See) erstattet werden. Bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten gilt ein vereinfachtes Meldeverfahren (Haushaltsscheck).
Die Jahresmeldungen für das Jahr 2023 müssen spätestens bis zum 15.02.2024 übermittelt werden.
Für gewerblich geringfügig Beschäftigte müssen Arbeitgeber [...] >> weiterlesen
31.012024Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2024
Autor: badewitz
geschrieben am 31.01.2024 09:22 Uhr, abgelegt in Februar 2024
Unternehmer, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich übermitteln, können eine Dauerfristverlängerung für 2024 in Anspruch nehmen, wenn sie einen entsprechenden Antrag bereits für 2023 gestellt hatten oder diesen Antrag erstmals bis zum 10.02.2024 stellen.
Die Voranmeldung und die Umsatzsteuer-Vorauszahlung sind dann grundsätzlich für Januar am 10.03., für Februar am 10.04. usw. fällig. Der Antrag ist regelmäßig nach einem amtlich vorgeschriebenen Verfahren durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln.
Die Fristverlängerung ist davon abhängig, dass eine Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der Summe der Vorauszahlungen für 2023 angemeldet und [...] >> weiterlesen
Die Voranmeldung und die Umsatzsteuer-Vorauszahlung sind dann grundsätzlich für Januar am 10.03., für Februar am 10.04. usw. fällig. Der Antrag ist regelmäßig nach einem amtlich vorgeschriebenen Verfahren durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln.
Die Fristverlängerung ist davon abhängig, dass eine Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der Summe der Vorauszahlungen für 2023 angemeldet und [...] >> weiterlesen
31.012024 Aktuelle Grunderwerbsteuersätze
Autor: badewitz
geschrieben am 31.01.2024 09:16 Uhr, abgelegt in Februar 2024
Die Bundesländer können die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes selbst bestimmen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die aktuellen Steuersätze:
Der Grunderwerbsteuer unterliegt regelmäßig der Kauf eines Grundstücks, eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung; die Steuer wird unter Zugrundelegung des Kaufpreises des Objekts (bzw. der Gegenleistung) ermittelt. Vor dem Hintergrund, dass sich die Grunderwerbsteuer zu einem erheblichen Kostenfaktor entwickelt hat, ist auf Folgendes hinzuweisen:
- Der Grunderwerbsteuer unterliegt der Erwerb eines Grundstücks einschließlich seiner wesentlichen Bestandteile; dazu gehören die mit dem Grundstück fest verbundenen Sachen, d. [...] >> weiterlesen
31.012024Vermietung von Luxusimmobilien als „Liebhaberei“
Autor: badewitz
geschrieben am 31.01.2024 09:14 Uhr, abgelegt in Februar 2024
Wird eine Tätigkeit ausgeübt, deren Einkünfte der Einkommensteuer unterliegen, können neben den Gewinnen oder Überschüssen regelmäßig auch entsprechende Verluste steuerlich geltend gemacht werden. Bei anhaltenden Verlusten ist Voraussetzung, dass der Einkunftserzielende nachweisen kann, dass die Tätigkeit mit der Absicht erfolgt, einen finanziellen (Gesamt-)Überschuss daraus zu erzielen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, können die entsprechenden Verluste nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden, weil insgesamt sog. Liebhaberei angenommen wird.
Eine Besonderheit gilt bei einer auf Dauer angelegten Vermietung einer Wohnung. In diesen Fällen ist [...] >> weiterlesen
Eine Besonderheit gilt bei einer auf Dauer angelegten Vermietung einer Wohnung. In diesen Fällen ist [...] >> weiterlesen
31.012024Schenkung bei Pflege als Gegenleistung
Autor: badewitz
geschrieben am 31.01.2024 09:07 Uhr, abgelegt in Februar 2024
Für die Ermittlung der Schenkungsteuer wird der Wert einer vom Beschenkten übernommenen Belastung vom Wert der Schenkung abgezogen. Als eine solche Belastung wird auch die mit der Schenkung verbundene Verpflichtung angesehen, den Schenker im Bedarfsfall zu pflegen. Ein Abzug kommt allerdings erst in Betracht, wenn der Pflegefall eingetreten ist. Gegebenenfalls ist dann eine bereits erfolgte Schenkungsteuerfestsetzung nachträglich unter Abzug der Pflegebelastung zu ändern.
Der Abzug der Pflegebelastung erfolgt mit dem sog. Kapitalwert, wobei alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Auszugehen ist dabei von dem Mindestentgelt für Pflegehilfskräfte nach der jeweilsgültigen [...] >> weiterlesen
Der Abzug der Pflegebelastung erfolgt mit dem sog. Kapitalwert, wobei alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Auszugehen ist dabei von dem Mindestentgelt für Pflegehilfskräfte nach der jeweilsgültigen [...] >> weiterlesen
31.012024Wieder 19 % Umsatzsteuer auf Restaurantdienstleistungen
Autor: badewitz
geschrieben am 31.01.2024 09:05 Uhr, abgelegt in Februar 2024
Die bis zum 31.12.2023 befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf 7 % für Speisen bei Restaurant und Verpflegungsdienstleistungen wurde entgegen einiger Ankündigungen nicht verlängert. Das bedeutet, dass ab 01.01.2024 auf diese Umsätze wieder der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % anzuwenden ist.
Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten lässt die Finanzverwaltung zu, dass auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, die in der Silvesternacht nach 24:00 Uhr ausgeführt wurden, noch der zuvor geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % angewendet wird.
Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten lässt die Finanzverwaltung zu, dass auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, die in der Silvesternacht nach 24:00 Uhr ausgeführt wurden, noch der zuvor geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % angewendet wird.