Dezember 2025
14.112025Ab 2026: Steuerliche Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Autor: badewitz
geschrieben am 14.11.2025 10:49 Uhr, abgelegt in Dezember 2025
Ab 2026: Steuerliche Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
im Rentenalter
Bestandteil eines von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs eines „Arbeitsmarktstärkungsgesetzes“ war die steuerliche Entlastung für weiterhin aktiv beschäftigte Rentner. Diese Regelungen wurden in ein gesondertes Gesetz übernommen.

Mit Einfügung eines § 3 Nr. 21 EStG ist vorgesehen, dass ab 2026 der Arbeitslohn von aktiv Beschäftigten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zur Höhe von 24.000 Euro jährlich steuerfrei gestellt werden soll (sog. Aktivrente). Wird die Regelaltersgrenze erst im Laufe des Jahres erreicht, wird der Freibetrag nur zeitanteilig berücksichtigt. [...] >> weiterlesen
im Rentenalter
Bestandteil eines von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs eines „Arbeitsmarktstärkungsgesetzes“ war die steuerliche Entlastung für weiterhin aktiv beschäftigte Rentner. Diese Regelungen wurden in ein gesondertes Gesetz übernommen.

Mit Einfügung eines § 3 Nr. 21 EStG ist vorgesehen, dass ab 2026 der Arbeitslohn von aktiv Beschäftigten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zur Höhe von 24.000 Euro jährlich steuerfrei gestellt werden soll (sog. Aktivrente). Wird die Regelaltersgrenze erst im Laufe des Jahres erreicht, wird der Freibetrag nur zeitanteilig berücksichtigt. [...] >> weiterlesen
14.112025Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (z. B. anlässlich von Betriebs- oder W
Autor: badewitz
geschrieben am 14.11.2025 10:41 Uhr, abgelegt in Dezember 2025
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (z. B. anlässlich von Betriebs- oder
Weihnachtsfeiern)
Aufwendungen des Arbeitgebers für Sachleistungen oder Geschenke an seine Arbeitnehmer können regelmäßig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden; sie sind allerdings grundsätzlich beim Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Unter anderem gelten für die folgenden Sachzuwendungen aber steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vergünstigungen:
Übliche Aufmerksamkeiten aus einem besonderen persönlichen Anlass (z. B. Blumen, Wein oder ein Buch zum Geburtstag oder zur Hochzeit) bleiben lohnsteuerfrei, wenn der Wert des Geschenks die Freigrenze von 60 Euro brutto je Anlass nicht überschreitet; Sozialversicherungsbeiträge fallen ebenfalls [...] >> weiterlesen
Weihnachtsfeiern)
Aufwendungen des Arbeitgebers für Sachleistungen oder Geschenke an seine Arbeitnehmer können regelmäßig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden; sie sind allerdings grundsätzlich beim Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Unter anderem gelten für die folgenden Sachzuwendungen aber steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vergünstigungen:
Übliche Aufmerksamkeiten aus einem besonderen persönlichen Anlass (z. B. Blumen, Wein oder ein Buch zum Geburtstag oder zur Hochzeit) bleiben lohnsteuerfrei, wenn der Wert des Geschenks die Freigrenze von 60 Euro brutto je Anlass nicht überschreitet; Sozialversicherungsbeiträge fallen ebenfalls [...] >> weiterlesen
14.112025Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Ehegatten
Autor: badewitz
geschrieben am 14.11.2025 10:37 Uhr, abgelegt in Dezember 2025
Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Ehegatten
Grundsätzlich werden auch Mietverhältnisse zwischen Ehegatten anerkannt. Bei Verträgen zwischen Angehörigen wird jedoch regelmäßig geprüft, ob es sich um ein Scheingeschäft (§ 41 Abs. 2 AO) handelt, das nur mit dem Ziel, steuerliche Vorteile zu erlangen, abgeschlossen wurde.

Bei derartigen Verträgen ist daher darauf zu achten, dass diese wie unter Fremden üblich abgeschlossen und auch entsprechend den Vereinbarungen durchgeführt werden.
Bei einem Mietverhältnis kann für ein Scheingeschäft sprechen, dass der Mieter-Ehegatte wirtschaftlich nicht oder nur schwer in der Lage ist, die Mietzahlungen [...] >> weiterlesen
Grundsätzlich werden auch Mietverhältnisse zwischen Ehegatten anerkannt. Bei Verträgen zwischen Angehörigen wird jedoch regelmäßig geprüft, ob es sich um ein Scheingeschäft (§ 41 Abs. 2 AO) handelt, das nur mit dem Ziel, steuerliche Vorteile zu erlangen, abgeschlossen wurde.

Bei derartigen Verträgen ist daher darauf zu achten, dass diese wie unter Fremden üblich abgeschlossen und auch entsprechend den Vereinbarungen durchgeführt werden.
Bei einem Mietverhältnis kann für ein Scheingeschäft sprechen, dass der Mieter-Ehegatte wirtschaftlich nicht oder nur schwer in der Lage ist, die Mietzahlungen [...] >> weiterlesen
14.112025Vorlage von E-Mails im Rahmen von Betriebsprüfungen
Autor: badewitz
geschrieben am 14.11.2025 10:34 Uhr, abgelegt in Dezember 2025
Vorlage von E-Mails im Rahmen von Betriebsprüfungen
Neben Buchführung, Jahresabschlüssen und Buchungsbelegen sind auch die empfangene geschäftliche Korrespondenz und Kopien der abgesandten Geschäftsbriefe aufzubewahren (vgl. § 147 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO). Dies gilt unabhängig von der Form der Korrespondenz und damit auch für E-Mails; hier beträgt die Aufbewahrungsfrist regelmäßig 6 Jahre (§ 147 Abs. 3 Satz 1 AO).
Diese Unterlagen sind im Rahmen einer Betriebsprüfung auf Verlangen dem Prüfer vorzulegen. Auch E-Mails mit steuerlichem Bezug können von der Finanzverwaltung angefordert werden. Das Vorlageverlangen [...] >> weiterlesen
Neben Buchführung, Jahresabschlüssen und Buchungsbelegen sind auch die empfangene geschäftliche Korrespondenz und Kopien der abgesandten Geschäftsbriefe aufzubewahren (vgl. § 147 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO). Dies gilt unabhängig von der Form der Korrespondenz und damit auch für E-Mails; hier beträgt die Aufbewahrungsfrist regelmäßig 6 Jahre (§ 147 Abs. 3 Satz 1 AO).

Diese Unterlagen sind im Rahmen einer Betriebsprüfung auf Verlangen dem Prüfer vorzulegen. Auch E-Mails mit steuerlichem Bezug können von der Finanzverwaltung angefordert werden. Das Vorlageverlangen [...] >> weiterlesen
14.112025Ortsübliche Vermietungszeit bei einer Ferienwohnung
Autor: badewitz
geschrieben am 14.11.2025 10:30 Uhr, abgelegt in Dezember 2025
Ortsübliche Vermietungszeit bei einer Ferienwohnung
Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermietung einer Wohnung können nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit vorliegt und die Absicht besteht, nachhaltig Überschüsse zu erzielen.

Von einer solchen Einkunftserzielungsabsicht wird bei einer Ferienwohnung regelmäßig ausgegangen, wenn die Wohnung im ganzen Jahr ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit dafür bereitgehalten wird. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn die Vermietung einer Agentur oder einem Vermittler
(z. B. Kurverwaltung) übertragen und dabei eine [...] >> weiterlesen
Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermietung einer Wohnung können nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit vorliegt und die Absicht besteht, nachhaltig Überschüsse zu erzielen.

Von einer solchen Einkunftserzielungsabsicht wird bei einer Ferienwohnung regelmäßig ausgegangen, wenn die Wohnung im ganzen Jahr ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit dafür bereitgehalten wird. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn die Vermietung einer Agentur oder einem Vermittler
(z. B. Kurverwaltung) übertragen und dabei eine [...] >> weiterlesen
14.112025Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben zum Jahreswechsel bei
Autor: badewitz
geschrieben am 14.11.2025 10:25 Uhr, abgelegt in Dezember 2025
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben zum Jahreswechsel bei
Einnahmenüberschussrechnung und Überschusseinkünften
Bei nichtbilanzierenden Steuerzahlern mit Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) oder bei Einkünften aus Nichtselbständiger Arbeit, bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften sowie bei sonstigen Einkünften (Überschusseinkünften) werden Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich in
dem Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt, in dem sie zu- bzw. abgeflossen sind (vgl. § 11 EStG). Maßgeblich ist grundsätzlich die Erlangung bzw. der Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht.
Beim Zufluss von Einnahmen ist z. B. der Zeitpunkt der Entgegennahme von Bargeld, eines Schecks oder die Gutschrift auf dem Bankkonto maßgebend. [...] >> weiterlesen
Einnahmenüberschussrechnung und Überschusseinkünften
Bei nichtbilanzierenden Steuerzahlern mit Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) oder bei Einkünften aus Nichtselbständiger Arbeit, bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften sowie bei sonstigen Einkünften (Überschusseinkünften) werden Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich in
dem Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt, in dem sie zu- bzw. abgeflossen sind (vgl. § 11 EStG). Maßgeblich ist grundsätzlich die Erlangung bzw. der Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht.
Beim Zufluss von Einnahmen ist z. B. der Zeitpunkt der Entgegennahme von Bargeld, eines Schecks oder die Gutschrift auf dem Bankkonto maßgebend. [...] >> weiterlesen
14.112025Inventur am Ende des Wirtschaftsjahrs
Autor: badewitz
geschrieben am 14.11.2025 10:24 Uhr, abgelegt in Dezember 2025
Inventur am Ende des Wirtschaftsjahrs
Die Verpflichtung zur Inventur 5 ergibt sich aus den §§ 240 bis 241a Handelsgesetzbuch sowie aus den §§ 140 und 141 AO. Nach diesen Vorschriften sind Jahresabschlüsse aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen zu erstellen.
Eine Inventur ist danach nur erforderlich, wenn bilanziert wird. Die ordnungsgemäße Inventur ist eine Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung kann das Finanzamt den Gewinn teilweise oder vollständig schätzen.
Das Inventar muss die Überprüfung der Mengen und der angesetzten Werte ermöglichen. Es ist daher notwendig, [...] >> weiterlesen
Die Verpflichtung zur Inventur 5 ergibt sich aus den §§ 240 bis 241a Handelsgesetzbuch sowie aus den §§ 140 und 141 AO. Nach diesen Vorschriften sind Jahresabschlüsse aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen zu erstellen.
Eine Inventur ist danach nur erforderlich, wenn bilanziert wird. Die ordnungsgemäße Inventur ist eine Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung kann das Finanzamt den Gewinn teilweise oder vollständig schätzen.Das Inventar muss die Überprüfung der Mengen und der angesetzten Werte ermöglichen. Es ist daher notwendig, [...] >> weiterlesen

