November 2025
21.102025Sonderausgaben 2025
Autor: badewitz
geschrieben am 21.10.2025 11:29 Uhr, abgelegt in November 2025
Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus (siehe Anlage).
Sonderausgaben, die für das Kalenderjahr 2025 berücksichtigt werden sollen, sind regelmäßig bis spätestens 31.12.2025 zu leisten.
Bei einer Überweisung gilt als Zahlungszeitpunkt der Tag, an dem die Bank den Überweisungsauftrag erhält bzw. dieser online veranlasst wird.
Wird mittels Girocard oder Kreditkarte gezahlt, ist der Abfluss mit der [...] >> weiterlesen

Sonderausgaben, die für das Kalenderjahr 2025 berücksichtigt werden sollen, sind regelmäßig bis spätestens 31.12.2025 zu leisten.
Bei einer Überweisung gilt als Zahlungszeitpunkt der Tag, an dem die Bank den Überweisungsauftrag erhält bzw. dieser online veranlasst wird.
Wird mittels Girocard oder Kreditkarte gezahlt, ist der Abfluss mit der [...] >> weiterlesen
21.102025Ausweis von gewillkürtem Betriebsvermögen
Autor: badewitz
geschrieben am 21.10.2025 11:26 Uhr, abgelegt in November 2025
Wirtschaftsgüter, die nicht überwiegend betrieblich genutzt werden, aber in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen, können dem Betriebsvermögen zugeordnet werden, wenn die betriebliche Nutzung mindestens 10 % und höchstens 50 % beträgt (sog. gewillkürtes Betriebsvermögen). Dies gilt unabhängig von der Gewinnermittlungsart, d. h. sowohl für Bilanzierende als auch für Selbständige, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln (z. B. Freiberufler).
Zu beachten ist, dass z. B. der Gewinn aus dem Verkauf eines PKW, der dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet wurde, grundsätzlich in voller [...] >> weiterlesen

Zu beachten ist, dass z. B. der Gewinn aus dem Verkauf eines PKW, der dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet wurde, grundsätzlich in voller [...] >> weiterlesen
21.102025Vermögensverlust durch Trickbetrug keine außergewöhnliche Belastung
Autor: badewitz
geschrieben am 21.10.2025 11:23 Uhr, abgelegt in November 2025
Vermögensverlust durch Trickbetrug keine außergewöhnliche Belastung
Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der Mehrzahl anderer Steuerpflichtiger gleicher Einkommensverhältnisse und gleichen Familienstands, können die Aufwendungen – nach Abzug eines einkommensabhängigen Eigenanteils – als außergewöhnliche Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden (§ 33 Abs. 1 EStG). Typische Aufwendungen sind hier Krankheitskosten.

Fraglich ist, ob auch durch Straftaten verursachte Vermögensverluste für einen Abzug in Betracht kommen. Für Lösegeldzahlungen wurde das durch die Rechtsprechung bejaht. Zahlungen aufgrund einer Erpressung wurden dagegen nicht zum Abzug zugelassen, wenn [...] >> weiterlesen
Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der Mehrzahl anderer Steuerpflichtiger gleicher Einkommensverhältnisse und gleichen Familienstands, können die Aufwendungen – nach Abzug eines einkommensabhängigen Eigenanteils – als außergewöhnliche Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden (§ 33 Abs. 1 EStG). Typische Aufwendungen sind hier Krankheitskosten.

Fraglich ist, ob auch durch Straftaten verursachte Vermögensverluste für einen Abzug in Betracht kommen. Für Lösegeldzahlungen wurde das durch die Rechtsprechung bejaht. Zahlungen aufgrund einer Erpressung wurden dagegen nicht zum Abzug zugelassen, wenn [...] >> weiterlesen
21.102025Geringwertige Wirtschaftsgüter noch bis Jahresende 2025 anschaffen
Autor: badewitz
geschrieben am 21.10.2025 11:20 Uhr, abgelegt in November 2025
Geringwertige Wirtschaftsgüter noch bis Jahresende 2025 anschaffen
Abnutzbare bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Büroeinrichtungen) können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden, wenn die Anschaffungsund Herstellungskosten des Wirtschaftsguts 800 Euro nicht übersteigen. Entscheidend für den Zeitpunkt
der Anschaffung ist regelmäßig die Lieferung, d. h., wenn der Erwerber über das Wirtschaftsgut verfügen kann.
Damit sich die Aufwendungen für diese sog. geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) noch im laufenden Kalenderjahr in voller Höhe auswirken, muss die Anschaffung bis zum 31.12.2025 erfolgen.
Für Wirtschaftsgüter [...] >> weiterlesen
Abnutzbare bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Büroeinrichtungen) können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden, wenn die Anschaffungsund Herstellungskosten des Wirtschaftsguts 800 Euro nicht übersteigen. Entscheidend für den Zeitpunkt
der Anschaffung ist regelmäßig die Lieferung, d. h., wenn der Erwerber über das Wirtschaftsgut verfügen kann.

Damit sich die Aufwendungen für diese sog. geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) noch im laufenden Kalenderjahr in voller Höhe auswirken, muss die Anschaffung bis zum 31.12.2025 erfolgen.
Für Wirtschaftsgüter [...] >> weiterlesen
21.102025Kindergeld trotz parallel ausgeübter Erwerbstätigkeit
Autor: badewitz
geschrieben am 21.10.2025 11:16 Uhr, abgelegt in November 2025
Grundsätzlich besteht ein Kindergeldanspruch für ein über 18 Jahre altes Kind, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird. Der Begriff „Berufsausbildung“ umfasst nach ständiger Rechtsprechung jede Ausbildung zu einem künftigen Beruf; in einer Berufsausbildung befindet sich auch, wer „sein Berufsziel“ noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet.
Hierzu dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind.
Der Kindergeldanspruch ist [...] >> weiterlesen
Hierzu dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind.Der Kindergeldanspruch ist [...] >> weiterlesen
21.102025Lohnsteuer-Ermäßigung
Autor: badewitz
geschrieben am 21.10.2025 11:10 Uhr, abgelegt in November 2025
Freibetrag beim Lohnsteuerabzug
Erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bei Arbeitnehmern bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die steuermindernde Wirkung tritt dann sofort bei der monatlichen Lohn-/Gehaltszahlung und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung ein.
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist mit amtlichem Vordruck beim Finanzamt zu stellen; die Finanzverwaltung speichert diese Lohnsteuerabzugsdaten in der ELStAM-Datenbank.
Ab dem 01.10.2025 kann ein Lohnsteuer-Freibetrag für 2026 beantragt werden, der für längstens zwei Kalenderjahre gilt. Bis zum 30.11.2025 kann auch noch ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das [...] >> weiterlesen
Erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bei Arbeitnehmern bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die steuermindernde Wirkung tritt dann sofort bei der monatlichen Lohn-/Gehaltszahlung und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung ein.
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist mit amtlichem Vordruck beim Finanzamt zu stellen; die Finanzverwaltung speichert diese Lohnsteuerabzugsdaten in der ELStAM-Datenbank.Ab dem 01.10.2025 kann ein Lohnsteuer-Freibetrag für 2026 beantragt werden, der für längstens zwei Kalenderjahre gilt. Bis zum 30.11.2025 kann auch noch ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das [...] >> weiterlesen
21.102025Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen
Autor: badewitz
geschrieben am 21.10.2025 11:07 Uhr, abgelegt in November 2025
Private Kapitalerträge werden regelmäßig durch einen – von Kreditinstituten, Finanzdienstleistern, Banken o. Ä. vorgenommenen – Steuerabzug von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag) besteuert. Verluste z. B. aus Aktiengeschäften werden von der Bank verrechnet bzw. auf das nächste Kalenderjahr vorgetragen.

Sollen nicht verrechnete Verluste im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung 2025 geltend gemacht werden, muss ein Antrag auf Verlustbescheinigung bis zum 15.12.2025 bei der betroffenen Bank gestellt werden (§ 43a Abs. 3 Satz 5 EStG).

Sollen nicht verrechnete Verluste im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung 2025 geltend gemacht werden, muss ein Antrag auf Verlustbescheinigung bis zum 15.12.2025 bei der betroffenen Bank gestellt werden (§ 43a Abs. 3 Satz 5 EStG).
21.102025Steueränderungsgesetz 2025
Autor: badewitz
geschrieben am 21.10.2025 10:58 Uhr, abgelegt in November 2025
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 vorgelegt.
Darin sind insbesondere folgende Änderungen vorgesehen:
Darin sind insbesondere folgende Änderungen vorgesehen:- Einkommensteuer
Mit Wirkung ab 01.01.2026 sollen die sog. Übungsleiterpauschale gemäß § 3 Nr. 26 EStG von 3.000 Euro auf 3.300 Euro und die sog. Ehrenamtspauschale gemäß § 3 Nr. 26a EStG von 840 Euro auf 960 Euro jeweils pro Jahr angehoben werden.
Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung soll ebenfalls ab 01.01.2026 mit einheitlich 0,38 Euro [...] >> weiterlesen

