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lasste Fahrten der Ansatz der tatsächlichen Kosten gewählt wird.
Verteilung einer Leasing-Sonderzahlung bei Reisekosten
Autor: badewitz
geschrieben am 19.02.2025 10:23 Uhr, abgelegt in März 2025
Bei Verwendung eines privaten PKW für beruflich veranlasste Dienst- oder Geschäftsfahrten kann der Aufwand mit einer Pauschale von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer steuerlich geltend gemacht werden. Alternativ können die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt und der Anteil der beruflich veranlassten Fahrten an der Gesamtkilometerleistung durch entsprechende Aufzeichnungen nachgewiesen werden. Fraglich war, ob einmalige Aufwendungen dabei im Jahr der Zahlung zu berücksichtigen oder auf die Jahre zu verteilen sind, in die sie wirtschaftlich gehören. Der Bundesfinanzhof hatte eine Leasingsonderzahlung bei Ermittlung der tatsächlichen Kfz-Kosten komplett im Jahr der Zahlung berücksichtigt. Daran hält er allerdings nicht mehr fest.
lasste Fahrten der Ansatz der tatsächlichen Kosten gewählt wird.