G.Badewitz & Koll. Steuerberater

Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung internationales Steuerrecht


Dokumentsuche :   

Lohnsteuerbescheinigungen 2024

Autor: badewitz

geschrieben am 28.01.2025 10:41 Uhr, abgelegt in Februar 2025

Bis Ende Februar 2025 hat der Arbeitgeber nach den Eintragungen im Lohnkonto die Lohnsteuerbescheinigung 2024 elektronisch zu erstellen und die erforderlichen Daten in einem amtlich vorgeschriebenen Verfahren nach Maßgabe des § 93c AO an die Finanzverwaltung zu übermitteln (§ 41b Abs. 1 EStG).

Dem Arbeitnehmer ist ein Ausdruck der übermittelten Daten auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen. Eine Lohnsteuerbescheinigung ist regelmäßig nicht erforderlich bei Arbeitnehmern, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer ausschließlich pauschal (§§ 40 bis 40b EStG) erhoben hat.


G.Badewitz & Koll. Steuerberater

Seite weiterempfehlen
Münzgasse 11-13
95444 Bayreuth
Tel: 0921 / 7548-20
Fax: 0921 / 7548-13
info-bt(at)steuerkanzlei-badewitz.de
Schreiben Sie uns eine Nachricht
www.steuerkanzlei-badewitz.de
×