Neue Werte in der Sozialversicherung für 2026
Autor: badewitz
geschrieben am 14.12.2025 04:39 Uhr, abgelegt in Januar 2026
Neue Werte in der Sozialversicherung für 2026
Ab dem 01.01.2026 gelten zum Teil neue Werte in der Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung):

Bei Arbeitnehmern, die kranken-, pflege- und rentenversichert sind, trägt der Arbeitgeber regelmäßig die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge; dies gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sind Arbeitnehmer privat krankenversichert, hat der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von 50 % der vom Arbeitnehmer zu zahlenden Beiträge zu leisten. Dieser Zuschuss ist jedoch auf den halben Höchstbeitrag (einschließlich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 2,9 %) in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung begrenzt. Für 2026 gilt danach ein höchstmöglicher Zuschuss für die private Krankenversicherung des Arbeitnehmers von (50 % von 1.017,18 Euro =) 508,59 Euro monatlich.

