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Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen

Autor: badewitz

geschrieben am 04.08.2023 09:51 Uhr, abgelegt in August 2023

Unternehmer, Selbständige, Vermieter, Rentenbezieher oder Arbeitnehmer, die zur Abgabe von Steuererklärungen, z. B. für Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer verpflichtet sind, haben Abgabefristen zu beachten. Die Fristen für die spätestmögliche Abgabe entsprechender Erklärungen sind, bedingt durch die Corona-Krise, mehrfach verlängert worden.

Sofern die Erklärungen von einem steuerlichen Berater erstellt werden, gelten abweichende Abgabefristen, die derzeit wie folgt bestehen:

Im Hinblick auf die Einhaltung der Frist ist es erforderlich, dass – soweit noch nicht erfolgt – alle notwendigen Unterlagen, Belege usw. rechtzeitig vorliegen.

Für Besteuerungszeiträume ab 2025 sollen dann wieder die vor der Corona-Krise geltenden Abgabefristen (z. B. für Beratene allgemein der letzte Tag des Monats Februar des übernächsten Jahres) anzuwenden sein.


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