Neue Werte in der Sozialversicherung für 2022
Autor: badewitz
geschrieben am 02.01.2022 12:33 Uhr, abgelegt in Januar 2022
Ab dem 01.01.2022 gelten z.T. neue Werte in der Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken und Pflegeversicherung):
Bei Arbeitnehmern, die kranken-, pflege- und rentenversichert sind, trägt der Arbeitgeber regelmäßig die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge; dies gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sind Arbeitnehmer privat krankenversichert, hat der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von 50% der vom Arbeitnehmer zu zahlenden Beiträge zu leisten. Dieser Zuschuss ist jedoch auf den halben Höchstbeitrag (einschließlich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 1,3 %) in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung begrenzt. Für 2022 gilt danach (wie im Vorjahr) ein höchstmöglicher Zuschuss für die private Krankenversicherung des Arbeitnehmers von (50% von 769,16 Euro =) 384,58 Euro monatlich.