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Neue Werte in der Sozialversicherung für 2017
Autor: badewitz
geschrieben am 30.12.2016 13:16 Uhr, abgelegt in Januar 2017
Ab dem 1. Januar 2017 gelten z. T. neue Werte in der Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung):
Bei Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Krankenkasse (AOK, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen) pflichtversichert sind, trägt der Arbeitgeber grundsätzlich die Hälfte des paritätischen Krankenversicherungsbeitrags in Höhe von (50% von 14,6 % =) 7,3 % sowie regelmäßig die Hälfte des Pflegeversicherungsbeitrags in Höhe von 1,275 %. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte erhalten einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss in entsprechender Höhe.
Sind Arbeitnehmer privat kran ken versichert, hat der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von 50 % der vom Arbeitnehmer zu zahlenden Beiträge zu leisten.
Dieser Zuschuss ist jedoch auf den halben Höchstbeitrag in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung begrenzt; für das Jahr 2017 gilt regelmäßig ein höchstmöglicher Zuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung von (50% von 635,10 Euro =) 317,55 Euro monatlich.