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Neue Werte in der Sozialversicherung
Autor: badewitz
geschrieben am 30.12.2019 11:48 Uhr, abgelegt in Januar 2020
Neue Werte in der Sozialversicherung für 2020
Ab dem 01.01.2020 gelten z.T. neue Werte in der Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken und Pflegeversicherung):
Bei Arbeitnehmern, die kranken-, pflege- und rentenversichert sind, trägt der Arbeitgeber regelmäßig die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge; dies gilt seit 2019 auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sind Arbeitnehmer privat krankenversichert, hat der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von 50 % der vom Arbeitnehmer zu zahlenden Beiträge zu leisten. Dieser Zuschuss ist jedoch auf den halben Höchstbeitrag (einschließlich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 1,1 %) in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung begrenzt. Für 2020 gilt danach ein höchst möglicher Zuschuss für die private Krankenversicherung des Arbeitnehmers von (50% von 735,94 Euro =) 367,97 Euro monatlich.