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Steuern aktuell
22.042024Wachstumschancengesetz verabschiedet
Autor: badewitz
geschrieben am 22.04.2024 12:11 Uhr, abgelegt in Mai 2024
Der Bundesrat hat dem Entwurf eines Wachstumschancengesetzes in der Fassung des Vermittlungsausschusses zugestimmt.
Im Folgenden die wichtigsten Änderungen, die überwiegend ab 2024 anzuwenden sind:
Im Folgenden die wichtigsten Änderungen, die überwiegend ab 2024 anzuwenden sind:
- Anhebung der Grenzen für die Buchführungspflicht beim Umsatz von 600.000 Euro auf 800.000 Euro und beim Gewinn von 60.000 Euro auf 80.000 Euro
- Anhebung der Betriebsausgaben-Abzugsgrenze für Geschenke an Geschäftsfreunde von 35 Euro auf 50 Euro
- Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern (§ 7 Abs. 2 EStG) mit 20 % bzw. der doppelten linearen Abschreibung vom 01.04.2024 bis 31.12.2024
- Befristete Einführung einer [...] >> weiterlesen
22.042024Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
Autor: badewitz
geschrieben am 22.04.2024 12:05 Uhr, abgelegt in Mai 2024
Bei Gebäuden, die sowohl für die Ausführung von umsatzsteuerpflichtigen (z. B. Nutzung als eigenes Ladengeschäft oder Vermietung an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer) als auch von umsatzsteuerfreien
Umsätzen (z. B. Wohnungsvermietung) verwendet werden, sind die Vorsteuerbeträge den jeweiligen Umsätzen zuzuordnen. Ist eine direkte Zuordnung nicht möglich (z. B. bei einer Dachreparatur), sind die Vorsteuerbeträge aufzuteilen.
Das Gesetz sieht als Aufteilungsmaßstab das Verhältnis der jeweiligen Umsätze nur dann vor, „wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist“. Bei Gebäuden wird deshalb regel- mäßig der sog. Flächenschlüssel verwendet.
Aufgrund [...] >> weiterlesen
Umsätzen (z. B. Wohnungsvermietung) verwendet werden, sind die Vorsteuerbeträge den jeweiligen Umsätzen zuzuordnen. Ist eine direkte Zuordnung nicht möglich (z. B. bei einer Dachreparatur), sind die Vorsteuerbeträge aufzuteilen.
Das Gesetz sieht als Aufteilungsmaßstab das Verhältnis der jeweiligen Umsätze nur dann vor, „wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist“. Bei Gebäuden wird deshalb regel- mäßig der sog. Flächenschlüssel verwendet.
Aufgrund [...] >> weiterlesen
22.042024Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung
Autor: badewitz
geschrieben am 22.04.2024 11:59 Uhr, abgelegt in Mai 2024
Die Besteuerung von privaten Kapitalerträgen ist grundsätzlich durch einen Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgegolten. Kapitalerträge müssen daher regelmäßig nicht in der Einkommensteuer-Erklärung angegeben werden.
Die Angabe von privaten Kapitalerträgen in der Steuererklärung kann aber zwingend erforderlich oder empfehlenswert sein; siehe dazu folgende Beispiele:
Die Angabe der Kapitalerträge ist erforderlich, wenn
Die Angabe von privaten Kapitalerträgen in der Steuererklärung kann aber zwingend erforderlich oder empfehlenswert sein; siehe dazu folgende Beispiele:
Die Angabe der Kapitalerträge ist erforderlich, wenn
- für Kapitalerträge keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde (z. B. bei Darlehen an Angehörige, Gesellschafter-Darlehen, Steuererstattungszinsen nach §233a AO, Zinsen von ausländischen Banken). Der Steuersatz für diese Erträge im Rahmen der [...] >> weiterlesen
22.042024Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG
Autor: badewitz
geschrieben am 22.04.2024 11:54 Uhr, abgelegt in Mai 2024
Erhalten Geschäftspartner oder eigene Arbeitnehmer z. B. zur Pflege von Geschäftsbeziehungen, zur Verbesserung des Arbeitsklimas oder zur Belohnung für erbrachte Leistungen Sachzuwendungen, wie Einladungen zu sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen oder Sachgeschenke, sind diese grundsätzlich als steuerpflichtige Einnahmen beim Zuwendungsempfänger zu versteuern. Die steuerliche Belastung der Zuwendungsempfänger widerspricht jedoch der Absicht des Zuwendenden.
§ 37b EStG gibt daher dem Zuwendenden die Möglichkeit zur Übernahme der pauschalen Versteuerung einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten, betrieblich veranlassten, nicht in Geld bestehenden Zuwendungen, die an Geschäftspartner oder zusätzlich [...] >> weiterlesen
§ 37b EStG gibt daher dem Zuwendenden die Möglichkeit zur Übernahme der pauschalen Versteuerung einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten, betrieblich veranlassten, nicht in Geld bestehenden Zuwendungen, die an Geschäftspartner oder zusätzlich [...] >> weiterlesen
22.042024Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage bei Wohnungsvermietung?
Autor: badewitz
geschrieben am 22.04.2024 11:49 Uhr, abgelegt in Mai 2024
Die Vermietung von Wohnungen an Privatpersonen ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei, die Lieferung von Strom, Gas und Wärme ist dagegen regelmäßig umsatzsteuerpflichtig. Tätigt der Vermieter (Unternehmer) derartige Lieferungen an seine Mieter neben der Wohnungsvermietung, hängt die umsatzsteuerliche Behandlung der Energielieferung davon ab, ob die Lieferung als Nebenleistung zur Hauptleistung „Wohnungsvermietung“ oder als selbständige Hauptleistung zusätzlich zur Vermietung anzusehen ist.
Die Finanzverwaltung behandelt insbesondere die Lieferung von Wärme, die Versorgung mit Wasser und die Lieferung von Strom durch den Vermieter als umsatzsteuerliche Nebenleistungen zur Vermietung, die dann zusammen [...] >> weiterlesen
Die Finanzverwaltung behandelt insbesondere die Lieferung von Wärme, die Versorgung mit Wasser und die Lieferung von Strom durch den Vermieter als umsatzsteuerliche Nebenleistungen zur Vermietung, die dann zusammen [...] >> weiterlesen
22.042024Prozesskosten bei nachehelichem Unterhalt keine Werbungskosten
Autor: badewitz
geschrieben am 22.04.2024 11:43 Uhr, abgelegt in Mai 2024
Unterhaltszahlungen an Kinder sind grundsätzlich durch das Kindergeld abgegolten; bei Unterhalt an andere unterhaltsberechtigte Personen wird der Höchstbetrag der abziehbaren Aufwendungen von derzeit 11.604 Euro um eigene Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers gekürzt, soweit diese 624 Euro im Kalenderjahr übersteigen (vgl. § 33a Abs. 1 EStG).
Für Unterhalt an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner gilt eine Sonderregelung durch das sog. Realsplitting (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG). Danach können bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Empfänger der Zahlungen muss [...] >> weiterlesen
Für Unterhalt an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner gilt eine Sonderregelung durch das sog. Realsplitting (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG). Danach können bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Empfänger der Zahlungen muss [...] >> weiterlesen
04.042024Privates Veräußerungsgeschäft nach Teilung eines (Wohn-)Grundstücks
Autor: badewitz
geschrieben am 04.04.2024 04:59 Uhr, abgelegt in April 2024
Privates Veräußerungsgeschäft nach Teilung eines (Wohn-)Grundstücks
Der bei der Veräußerung eines Grundstücks entstehende Gewinn ist grundsätzlich steuerpflichtig, wenn zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre liegen. Steuerfrei ist die Veräußerung dann, wenn das Grundstück ausschließlich oder mindestens im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).
In diesen Fällen ist auch der Gewinn steuerfrei, der auf die Veräußerung des Grund und Bodens entfällt.
Dies [...] >> weiterlesen
Der bei der Veräußerung eines Grundstücks entstehende Gewinn ist grundsätzlich steuerpflichtig, wenn zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre liegen. Steuerfrei ist die Veräußerung dann, wenn das Grundstück ausschließlich oder mindestens im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).
In diesen Fällen ist auch der Gewinn steuerfrei, der auf die Veräußerung des Grund und Bodens entfällt.
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04.042024Arbeitnehmer-Sparzulage: Erhöhung der Einkommensgrenzen ab 2024
Autor: badewitz
geschrieben am 04.04.2024 04:52 Uhr, abgelegt in April 2024
Arbeitnehmer-Sparzulage: Erhöhung der Einkommensgrenzen ab 2024
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Zulage für vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten entweder als Arbeitgeberleistungen zusätzlich zum Lohn gewähren oder aus deren Nettolohn auf einen vom Arbeitnehmer benannten Sparvertrag überweisen.
Förderungsfähig sind Anlagen in Produktivkapital (z. B. Aktien, Wertpapiere, Investmentfonds-Sparpläne) oder z. B. in Bausparverträgen.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt:
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Zulage für vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten entweder als Arbeitgeberleistungen zusätzlich zum Lohn gewähren oder aus deren Nettolohn auf einen vom Arbeitnehmer benannten Sparvertrag überweisen.
Förderungsfähig sind Anlagen in Produktivkapital (z. B. Aktien, Wertpapiere, Investmentfonds-Sparpläne) oder z. B. in Bausparverträgen.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt:
- für Beteiligungen am Produktivkapital 20 % der angelegten Leistungen, soweit diese 400 Euro jährlich nicht überschreiten;
- für Anlagen in Bausparverträgen und bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung 9 % der angelegten Leistungen, [...] >> weiterlesen
04.042024Darlehen und Zuschüsse zu Fortbildungsaufwendungen
Autor: badewitz
geschrieben am 04.04.2024 04:48 Uhr, abgelegt in April 2024
Darlehen und Zuschüsse zu Fortbildungsaufwendungen
Arbeitnehmer können Aufwendungen für die berufliche Fortbildung als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuermindernd geltend machen. Übernimmt oder erstattet der Arbeitge-
ber die Fortbildungskosten seiner Arbeitnehmer ganz oder teilweise, liegt kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, wenn dies in ganz überwiegend betrieblichem Interesse des Arbeitgebers erfolgt.Insoweit entfällt dann der Werbungskostenabzug beim Arbeitnehmer.
Unklar war in diesem Zusammenhang, wie der Teilerlass eines staatlichen Darlehens nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz steuerlich zu behandeln ist. Der Bundesfinanzhof hat nun in einem Fall entschieden, [...] >> weiterlesen
Arbeitnehmer können Aufwendungen für die berufliche Fortbildung als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuermindernd geltend machen. Übernimmt oder erstattet der Arbeitge-
ber die Fortbildungskosten seiner Arbeitnehmer ganz oder teilweise, liegt kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, wenn dies in ganz überwiegend betrieblichem Interesse des Arbeitgebers erfolgt.Insoweit entfällt dann der Werbungskostenabzug beim Arbeitnehmer.
Unklar war in diesem Zusammenhang, wie der Teilerlass eines staatlichen Darlehens nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz steuerlich zu behandeln ist. Der Bundesfinanzhof hat nun in einem Fall entschieden, [...] >> weiterlesen
04.042024Einheitliche Erstausbildung bei Unterbrechung durch Freiwilligendienst
Autor: badewitz
geschrieben am 04.04.2024 04:44 Uhr, abgelegt in April 2024
Kindergeld: Einheitliche Erstausbildung bei Unterbrechung durch Freiwilligendienst
Ein volljähriges Kind unter 25 Jahren, das sich in einer mehraktigen Ausbildung – wie z. B. einem Bachelor und einem darauffolgenden Masterstudium – befindet, kann grundsätzlich steuerlich als Kind berücksichtigt werden. Im Rahmen einer weiteren Ausbildung nach Abschluss einer Erstausbildung gilt das nur, wenn keine Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden in der Woche ausgeübt wird.
Vor diesem Hintergrund ist es bedeutsam, ob es sich bei einem weiteren Ausbildungsabschnitt noch um den Teil einer einheitlichen Erstausbildung [...] >> weiterlesen
Ein volljähriges Kind unter 25 Jahren, das sich in einer mehraktigen Ausbildung – wie z. B. einem Bachelor und einem darauffolgenden Masterstudium – befindet, kann grundsätzlich steuerlich als Kind berücksichtigt werden. Im Rahmen einer weiteren Ausbildung nach Abschluss einer Erstausbildung gilt das nur, wenn keine Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden in der Woche ausgeübt wird.
Vor diesem Hintergrund ist es bedeutsam, ob es sich bei einem weiteren Ausbildungsabschnitt noch um den Teil einer einheitlichen Erstausbildung [...] >> weiterlesen
04.042024Anpassungen im Steuerrecht aufgrund des MoPeG
Autor: badewitz
geschrieben am 04.04.2024 04:38 Uhr, abgelegt in April 2024
Anpassungen im Steuerrecht aufgrund des MoPeG
Kernpunkt des MoPeG ist die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der (eingetragenen) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sowie die für alle Personengesellschaften geltende Aufgabe des zivilrechtlichen Gesamt-
handsprinzips und Einführung des Gesellschaftsvermögens. Die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen Rechte und die gegen sie begründeten Verbindlichkeiten sind Vermögen der Gesellschaft und nicht mehr gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter.
Für die Erbengemeinschaft und für die bisherige (nicht eingetragene) GbR gilt weiterhin die Gesamthandsregelung.
Da hierdurch verschiedene [...] >> weiterlesen
Kernpunkt des MoPeG ist die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der (eingetragenen) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sowie die für alle Personengesellschaften geltende Aufgabe des zivilrechtlichen Gesamt-
handsprinzips und Einführung des Gesellschaftsvermögens. Die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen Rechte und die gegen sie begründeten Verbindlichkeiten sind Vermögen der Gesellschaft und nicht mehr gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter.
Für die Erbengemeinschaft und für die bisherige (nicht eingetragene) GbR gilt weiterhin die Gesamthandsregelung.
Da hierdurch verschiedene [...] >> weiterlesen
04.042024Bonuszahlungen von Krankenkassen – Vereinfachungsregelung verlängert
Autor: badewitz
geschrieben am 04.04.2024 04:36 Uhr, abgelegt in April 2024
Bonuszahlungen von Krankenkassen – Vereinfachungsregelung verlängert
Beiträge für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung sind im Rahmen der sog. Basisversorgung in vollem Umfang als Sonderausgaben abzugsfähig.
Leistet die Krankenkasse (Bonus-)Zahlungen an ihre Mitglieder, ist zu prüfen, ob eine den Sonderausgabenabzug mindernde Beitragsrückerstattung vorliegt. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn sich die Bonuszahlung auf eine Maßnahme bezieht, die vom Basiskrankenversicherungsschutz umfasst ist (insbesondere
gesundheitliche Vorsorge- oder Schutzmaßnahmen, z. B. zur Früherkennung bestimmter Krankheiten), oder für aufwandsunabhängiges Verhalten (wie z. B. Nichtraucher-Status oder gesundes Körpergewicht) gewährt [...] >> weiterlesen
Beiträge für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung sind im Rahmen der sog. Basisversorgung in vollem Umfang als Sonderausgaben abzugsfähig.
Leistet die Krankenkasse (Bonus-)Zahlungen an ihre Mitglieder, ist zu prüfen, ob eine den Sonderausgabenabzug mindernde Beitragsrückerstattung vorliegt. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn sich die Bonuszahlung auf eine Maßnahme bezieht, die vom Basiskrankenversicherungsschutz umfasst ist (insbesondere
gesundheitliche Vorsorge- oder Schutzmaßnahmen, z. B. zur Früherkennung bestimmter Krankheiten), oder für aufwandsunabhängiges Verhalten (wie z. B. Nichtraucher-Status oder gesundes Körpergewicht) gewährt [...] >> weiterlesen
04.042024Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten
Autor: badewitz
geschrieben am 04.04.2024 04:29 Uhr, abgelegt in April 2024
Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften
Schuldzinsen, die im Rahmen der Vermietung einer finanzierten Immobilie anfallen, sind grundsätzlich als Werbungkosten bei den Vermietungseinkünften zu berücksichtigen. Entsteht im Zusammenhang mit der Veräußerung der Immobilie eine Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund einer vorzeitigen Ablösung des
Darlehens, stellt sich die Frage, ob diese ebenso wie die Schuldzinsen als Werbungskosten geltend gemacht werden kann.
Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs und der Finanzverwaltung überwiegt der Zusammenhang mit der Veräußerung. Das Vorliegen von nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wird [...] >> weiterlesen
Schuldzinsen, die im Rahmen der Vermietung einer finanzierten Immobilie anfallen, sind grundsätzlich als Werbungkosten bei den Vermietungseinkünften zu berücksichtigen. Entsteht im Zusammenhang mit der Veräußerung der Immobilie eine Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund einer vorzeitigen Ablösung des
Darlehens, stellt sich die Frage, ob diese ebenso wie die Schuldzinsen als Werbungskosten geltend gemacht werden kann.
Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs und der Finanzverwaltung überwiegt der Zusammenhang mit der Veräußerung. Das Vorliegen von nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wird [...] >> weiterlesen
04.042024Keine Steuerbefreiung bei Nutzung durch Elternteil
Autor: badewitz
geschrieben am 04.04.2024 04:22 Uhr, abgelegt in April 2024
Privates Veräußerungsgeschäft: Keine Steuerbefreiung bei Nutzung durch Elternteil
Die Veräußerung eines privaten Grundstücks unterliegt grundsätzlich der Einkommensbesteuerung, wenn zwischen Erwerb und Verkauf der Immobilie nicht mehr als 10 Jahre liegen, es sei denn, die Immobilie wurde während der gesamten Zeit zwischen Anschaffung und Veräußerung oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
Die Finanzverwaltung erkennt eine Steuerbefreiung darüber hinaus auch an, wenn der Eigentümer die Wohnung seinem Kind, für das er Anspruch auf Kindergeld oder auf [...] >> weiterlesen
Die Veräußerung eines privaten Grundstücks unterliegt grundsätzlich der Einkommensbesteuerung, wenn zwischen Erwerb und Verkauf der Immobilie nicht mehr als 10 Jahre liegen, es sei denn, die Immobilie wurde während der gesamten Zeit zwischen Anschaffung und Veräußerung oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
Die Finanzverwaltung erkennt eine Steuerbefreiung darüber hinaus auch an, wenn der Eigentümer die Wohnung seinem Kind, für das er Anspruch auf Kindergeld oder auf [...] >> weiterlesen
21.022024Erlass von Grundsteuer wegen Ertragsminderung
Autor: badewitz
geschrieben am 21.02.2024 11:29 Uhr, abgelegt in März 2024
Ein Erlass von Grundsteuer wegen einer Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken kommt nicht nur bei außergewöhnlichen und vorübergehenden Umständen in Betracht, sondern z. B. auch bei schwacher Mietnachfrage bzw. Unvermietbarkeit der Immobilie aufgrund der allgemein schwierigen Wirtschaftslage.
Der Erlass der Grundsteuer ist abhängig von der Minderung des Rohertrags (bei Mietwohngrundstücken die Jahresrohmiete); Voraussetzung ist eine Ertragsminderung von über 50 %:
Ein Erlass kommt nur in Betracht, wenn der Vermieter die Minderung des Ertrags nicht zu vertreten hat. Bei einer leer stehenden [...] >> weiterlesen
Der Erlass der Grundsteuer ist abhängig von der Minderung des Rohertrags (bei Mietwohngrundstücken die Jahresrohmiete); Voraussetzung ist eine Ertragsminderung von über 50 %:
Ein Erlass kommt nur in Betracht, wenn der Vermieter die Minderung des Ertrags nicht zu vertreten hat. Bei einer leer stehenden [...] >> weiterlesen